Energetische Sanierung
Die energetische Sanierung ist ein wichtiger Schritt hin zu einem energieeffizienten und nachhaltigen Wohnraum. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch der Wohnkomfort deutlich verbessern.
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Energiesparpotential
Die Lebensdauer einer Dachdämmung beträgt in der Regel etwa 40 Jahre. Je nach Art der Dämmung können die Kosten pro Quadratmeter zwischen
30 und 250 € betragen. Durch eine effektive Dachdämmung können Hausbesitzer bis zu 20 % Heizenergie einsparen. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch langfristig die Heizkosten reduziert. Eine optimale Dachgeschossbodendämmung kann weitere 10% Energie einsparen.
Was ist eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren und seine Energieeffizienz zu verbessern. Dies geschieht in der Regel durch die Modernisierung verschiedener Bauteile und Installationen, um den Wärmeverlust zu minimieren und den Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Beleuchtung zu senken. Typische Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung umfassen die Verbesserung der Gebäudedämmung, den Austausch von Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Modelle, die Installation effizienter Heizungs- und Kühlsysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solar- oder Geothermie. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und langfristig die Energiekosten zu senken. Energetische Sanierungen können sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten durchgeführt werden und werden oft durch staatliche Förderprogramme unterstützt, um den Anreiz zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zu erhöhen.
Wie läuft eine energetische Sanierung ab?
Eine energetische Sanierung kann sowohl im Ganzen als auch in Teilen über mehrere Jahre erfolgen.
Wir listen Ihnen eine allgemeinen Ablaufplan für eine energetische Sanierung auf.
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Energieeffizienzberater beauftragen - In erste Linie sollten Sie einen Energieberater beauftragen, der eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie vornimmt und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ableitet. Er erstellt Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für jedes Budget. Die Beratung eines Energieberaters ist förderfähig - mehr dazu unter "Welche Fördermittel gibt es für eine energetische Sanierung?"
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Finanzierung planen - Sobald Ihr Sanierungskonzept festgelegt ist, ist es an der Zeit, die Finanzierung zu planen. Dazu müssen alle anfallenden Kosten, potenzielle Fördermittel sowie Eigen- und Fremdmittel sorgfältig abgewogen werden. Es ist ratsam, immer einen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben einzuplanen, da bei Sanierungsprojekten oft unerwartete Herausforderungen auftreten können.
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Umsetzen der Maßnahmen - Holen Sie Angebote von verschiedenen Handwerkern ein. Wenn Sie eine Komplettsanierung planen und Zeit oder Erfahrung fehlen, ist die Unterstützung eines Architekten ratsam. Er übernimmt die Planung, koordiniert die Gewerke und überwacht die Umsetzung. Alternativ können Sie auch einen Energieberater für eine Baubegleitung hinzuziehen, der sich auf die energetisch relevanten Aspekte konzentriert, während Sie die Handwerker koordinieren. Zudem wird die Baubegleitung zusätzlich gefördert.
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Energieausweis und Durchführungsbestätigung - Sind alle Maßnahmen umgesetzt sollten Sie sich vom Energieberater einen Energieausweis ausstellen lassen. Dieser weist die Energieeffizienz des Gebäudes nach einer Effizienzskala aus und muss bei Neuvermietung oder Verkauf der Immobilie dem Interessenten vorgelegt werden. Haben Sie Fördermittel beansprucht benötigen Sie für den Tilgungszuschuss die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" vom Energieberater. Sie wird bei Ihrem Finanzierungspartner eingereicht.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine maßgeschneiderte Strategie zur schrittweisen Sanierung Ihres Gebäudes. Er wird in Zusammenarbeit mit einem Energieberater entwickelt, um Ihre Maßnahmen wirtschaftlich und energetisch zu optimieren.
Der Umfang des iSFP passt sich Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer an. Er kann nur wenige Einzelmaßnahmen umfassen oder bis zur vollständigen Gebäudesanierung reichen. Nach Abschluss des iSFP erhalten Sie zwei wesentliche Dokumente: Ihren persönlichen "Mein Sanierungsfahrplan" sowie die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".
Der iSFP wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einen Zuschuss für Ihre Energieberatung gefördert.
Welche Vorteile hat eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung bietet eine Vielzahl von Vorteilen:
Energieeinsparung
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Durch die Verbesserung der energetischen Effizienz können Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes reduzieren, was zu erheblichen Kosteneinsparungen bei den Energiekosten führen kann.
Komfortsteigerung
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Eine bessere Wärmedämmung und effizientere Heizungs- und Kühlsysteme tragen zu einem angenehmeren Raumklima bei, indem sie Temperaturschwankungen reduzieren und für eine gleichmäßige Wärmeverteilung sorgen.
Wertsteigerung der Immobilie
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Eine energetische Sanierung kann den Wert Ihrer Immobilie erhöhen, da energieeffiziente Gebäude auf dem Markt oft attraktiver sind und höhere Verkaufspreise erzielen können.
Umweltschutz
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Durch den geringeren Energieverbrauch verringern sich auch die CO2-Emissionen, was zur Reduzierung der Umweltbelastung und des ökologischen Fußabdrucks beiträgt.
Langfristige Einsparungen
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Obwohl eine energetische Sanierung zunächst mit Investitionskosten verbunden ist, amortisieren sich diese in der Regel über die Zeit durch die eingesparten Energiekosten und die erhöhte Wertsteigerung der Immobilie.
Fördermöglichkeiten
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Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen oft staatliche Förderprogramme zur Verfügung, die finanzielle Anreize bieten und die Investitionskosten senken können.
Insgesamt bietet eine energetische Sanierung also nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige Vorteile, die sowohl finanzielle Einsparungen als auch eine verbesserte Wohnqualität und Umweltbilanz mit sich bringt.
Wie kann eine energetische Sanierung finanziert werden?
Die Kosten für eine energetische Sanierung können auf verschiedene Art und Weise finanziert werden:
Eigenkapital:
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Sie können ihre energetische Sanierung aus eigenen Ersparnissen finanzieren. Dies bietet den Vorteil, dass keine zusätzlichen Schulden entstehen und keine Zinsen gezahlt werden müssen.
Modernisierungskredit:
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Ein Modernisierungskredit ist eine kostengünstige Möglichkeit, eine energetische Sanierung zu finanzieren. Dies kann je nach Höhe ein zweckgebundener Ratenkredit oder eine Baufinanzierung sein.
Bausparvertrag:
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Ein bereits bestehender Bausparvertrag kann zur Finanzierung einer energetischen Sanierung genutzt werden. Alternativ kann auch ein sogenanntes Vorausdarlehen in Anspruch genommen werden, bei dem das Geld sofort ausgezahlt wird. Bausparverträge bieten oft zinsgünstige Darlehen an, was sie zu einer attraktiven Option macht.
Finanzierung über das Baudarlehen:
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Wenn Sie gerade eine Immobilie kaufen, können Sie versuchen, die Zusatzkosten für die energetische Sanierung in das Baudarlehen einzubeziehen.
Indem Sie eine oder mehrere dieser Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, können Sie die erforderlichen Mittel für Ihre energetische Sanierung beschaffen und gleichzeitig von den langfristigen Vorteilen einer energieeffizienten Immobilie profitieren.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine individuelles Finanzierungskonzept zu erstellen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für eine energetische Sanierung?
Für energetische Sanierungen stehen verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
KfW 261 Wohngebäude
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Komplettsanierung zum Effizienzhaus (mind. Effizienzhaus-Stufe 85) oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
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Kosten für eine Baubegleitung durch Energieeffizienzexpertinnen oder -experten sind förderfähig
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Förderung bis 150.000 Euro abhängig von der Effizienzhaus-Stufe.
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Tilgungszuschüsse von 5 % bis 45 % abhängig von Effizienzhaus-Stufe, Fördersumme und Einsatz Baubegleitung
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Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzvermittler wie Keil Finanzen
BEG Einzelmaßnahmen
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förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto
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Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben
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Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
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pro Gebäude maximal 600.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
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80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
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80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
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zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Regionale Förderbanken
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eigene Fördermittel der einzelnen Länder
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von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
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