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Fördermittel

Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten staatlicher Fördermittel für Ihre Bauprojekte.

Von Zuschüssen für energetische Sanierungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen für barrierefreies Umbauen.

Profitieren Sie von günstigen Kreditkonditionen und Tilgungszuschüssen

Unterstützung bei der Umstellung auf umweltfreundliche Technologien

Attraktive Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene

Münzen

Was sind staatliche Fördermittel?

Staatliche Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen und Anreize, die von Regierungen bereitgestellt werden, um bestimmte Projekte zu fördern darunter die Modernisierung von Immobilien, die energetische Sanierung, die Errichtung von Wohngebäuden oder die Förderung von umweltfreundlichen Technologien. Sie umfassen oft Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse oder Steuervorteile. Diese finanziellen Anreize sollen dazu beitragen, wichtige gesellschaftliche Ziele zu erreichen, wie die Förderung von Energieeffizienz, die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Modernisierung der Infrastruktur.

Fördermittel
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KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Was wird gefördert?

Der Kauf oder Bau von selbst­genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen.

Bei einem Neubau:

  •  Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang erworben haben

  •  Baukosten wie Material- und Arbeitskosten

  •  Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer

  •  Kosten für Außenanlagen

Bei einem Kauf:

  •  Kaufpreis

  •  Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung

  •  Nebenkosten wie die Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer

Wer wird gefördert?

Privatpersonen die eine Wohn­immobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 € pro Vorhaben.

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

 

Merkblatt - KfW 124 Wohneigentumsprogramm

KfW 261 Wohngebäude

Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Sanierung von Häusern und Eigentumswohnungen, mit dem Ziel mindestens eine Effizienzhaus-Stufe 85 zu erreichen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

Voraussetzung: Die Bauanzeige oder der Bauantrag der Immobilie liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurück.

 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften

  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige

  • Alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften

  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  • Soziale Organisationen und Vereine

  • Contracting-Geber

Wie wird gefördert?

  • Kreditbetrag bis zu 150.000 Euro je Wohnung

  • Bei einem Haus mit einer  Einliegerwohnung also bis zu 300.000 Euro

  • Zinsbindung 10 Jahre bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahre

  • Tilgungszuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohnung

  • Tilgungsfreie Zeit: Je nach Laufzeit zahlen Sie in den ersten  1 bis 5 Jahren keine Tilgung, sondern nur anfallende Zinsen

  • Serielle Sanierung: Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus von 15%.

  • Worst Performing Building (Wohngebäude Klasse H): 10% zusätzlicher Bonus.

 

Merkblatt - KfW 261 Wohngebäude

KfW 297,298 Klimafreundlicher Neubau

Das Programm 297 bezieht sich auf selbstgenutzte Immobilien und das Programm 298 auf nicht selbstgenutzte Immobilien, unterscheiden sich aber nicht in Ihrem Inhalt.

Was wird gefördert?

Der Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland.

Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Erfüllt die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ , bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

folgenden Maßnahmen werden in beiden Förderstufen gefördert:

  • Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten

  • Die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

  • Die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wer wird gefördert?

  •  Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer

  •  Wohnungseigentümer­gemeinschaften

  •  Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige

  •  Unternehmen und kommunale Unternehmen

  •  Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

  •  Vermieterinnen und Vermieter

  •  alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften

  •  Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  •  Soziale Organisationen und Vereine

Wie wird gefördert?

  • Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: 100.000 EUR je Wohneinheit

  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 150.000 EUR je Wohneinheit

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 297,298 Klimafreundlicher Neubau

KfW 300 Wohneigentum für Familien (Neubau)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst­genutzter und klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Erfüllt die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ , bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

folgenden Maßnahmen werden in beiden Förderstufen gefördert:

  • Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten

  • Die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

  • Die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wer wird gefördert?

  • Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Die geförderte Immobilie wird als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote) selbst bewohnt.

  • Haushalt mit mind. einem Kind unter 18 Jahren

  • Einzige Wohn­immobilie in Deutschland.

  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wie wird gefördert?

  • Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: bis zu 220.000€ je Wohneinheit

  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 270.000€ je Wohneinheit

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 300 Wohneigentum für Familien

KfW 308 Jung Kauft Alt

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Wohn­gebäudes oder eine bestehenden Eigentums­wohnung in Deutsch­land, das bzw. die nach dem Erwerb energie­effizient saniert wird.

Gefördert wird der Kaufpreis der Immo­bilie inklusive der Grund­stücks­kosten.

Wer wird gefördert?

​Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer selbst (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote).

  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.

  • Das erworbene Haus oder die erworbene Eigentums­wohnung ist Ihre einzige Wohn­immobilie in Deutschland.

  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000€

  • 7-20 Jahre Zinsbindung

  • 7-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 308 Jung Kauft Alt

KfW 458 Heizungsförderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

Wer wird gefördert?

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.

  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind

  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden

  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Wie wird gefördert?

  • Mit einem Zuschuss von bis zu 70%  der förderfähigen Kosten (max. 30.000€)

Merkblatt - KfW 458 Heizungsförderung

KfW 358,359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

Was wird gefördert?

Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt, gefördert.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen (Privatpersonen)

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts

  • Einzelunternehmen

  • freiberuflich Tätige

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände

  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen

  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen

  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften und Contractoren

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 120.000€.

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 358,359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

BEG Einzelmaßnahmen

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • 15 % Förderung

  • Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

  • Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

Anlagentechnik (außer Heizung):

  • 15 % Förderung

  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto

  • Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

  • Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):

  • Mindestens 10 % bis maximal 40 % Förderung

  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto

  • Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

  • Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude

Heizungsoptimierung: 

  • 15 % Förderung

  • Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste: 

  • 50 % von maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern

  • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten; insgesamt maximal 20.000 Euro

Regionale Förderbanken

  • Eigene Fördermittel der einzelnen Länder

  • Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

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