Fördermittel
Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten staatlicher Fördermittel für Ihre Bauprojekte.
Von Zuschüssen für energetische Sanierungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen für barrierefreies Umbauen.
Profitieren Sie von günstigen Kreditkonditionen und Tilgungszuschüssen
Unterstützung bei der Umstellung auf umweltfreundliche Technologien
Attraktive Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene
Was sind staatliche Fördermittel?
Staatliche Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen und Anreize, die von Regierungen bereitgestellt werden, um bestimmte Projekte zu fördern darunter die Modernisierung von Immobilien, die energetische Sanierung, die Errichtung von Wohngebäuden oder die Förderung von umweltfreundlichen Technologien. Sie umfassen oft Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse oder Steuervorteile. Diese finanziellen Anreize sollen dazu beitragen, wichtige gesellschaftliche Ziele zu erreichen, wie die Förderung von Energieeffizienz, die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Modernisierung der Infrastruktur.
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Was wird gefördert?
Der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Bei einem Neubau:
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Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang erworben haben
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Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
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Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
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Kosten für Außenanlagen
Bei einem Kauf:
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Kaufpreis
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Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
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Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Wer wird gefördert?
Privatpersonen die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.
Wie wird gefördert?
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Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 € pro Vorhaben.
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5-10 Jahre Zinsbindung
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4-35 Jahre Kreditlaufzeit
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1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Merkblatt - KfW 124 Wohneigentumsprogramm
KfW 261 Wohngebäude
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Häusern und Eigentumswohnungen, mit dem Ziel mindestens eine Effizienzhaus-Stufe 85 zu erreichen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Die Bauanzeige oder der Bauantrag der Immobilie liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurück.
Wer wird gefördert?
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Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
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Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
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Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
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Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
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Soziale Organisationen und Vereine
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Contracting-Geber
Wie wird gefördert?
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Kreditbetrag bis zu 150.000 Euro je Wohnung
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Bei einem Haus mit einer Einliegerwohnung also bis zu 300.000 Euro
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Zinsbindung 10 Jahre bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahre
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Tilgungszuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohnung
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Tilgungsfreie Zeit: Je nach Laufzeit zahlen Sie in den ersten 1 bis 5 Jahren keine Tilgung, sondern nur anfallende Zinsen
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Serielle Sanierung: Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus von 15%.
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Worst Performing Building (Wohngebäude Klasse H): 10% zusätzlicher Bonus.
Merkblatt - KfW 261 Wohngebäude
KfW 297,298 Klimafreundlicher Neubau
Das Programm 297 bezieht sich auf selbstgenutzte Immobilien und das Programm 298 auf nicht selbstgenutzte Immobilien, unterscheiden sich aber nicht in Ihrem Inhalt.
Was wird gefördert?
Der Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Gefördert werden die Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
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Erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40
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Stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden
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Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
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Erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40
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Erfüllt die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ , bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
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Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
folgenden Maßnahmen werden in beiden Förderstufen gefördert:
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Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
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Die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
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Die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wer wird gefördert?
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Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer
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Wohnungseigentümergemeinschaften
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Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
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Unternehmen und kommunale Unternehmen
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Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
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Vermieterinnen und Vermieter
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alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
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Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
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Soziale Organisationen und Vereine
Wie wird gefördert?
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Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: 100.000 EUR je Wohneinheit
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Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 150.000 EUR je Wohneinheit
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5-10 Jahre Zinsbindung
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4-35 Jahre Kreditlaufzeit
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1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Merkblatt - KfW 297,298 Klimafreundlicher Neubau
KfW 300 Wohneigentum für Familien (Neubau)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
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Erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40
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Stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden
-
Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
-
Erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40
-
Erfüllt die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ , bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
-
Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
folgenden Maßnahmen werden in beiden Förderstufen gefördert:
-
Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
-
Die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
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Die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wer wird gefördert?
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Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Die geförderte Immobilie wird als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst bewohnt.
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Haushalt mit mind. einem Kind unter 18 Jahren
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Einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
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Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wie wird gefördert?
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Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: bis zu 220.000€ je Wohneinheit
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Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 270.000€ je Wohneinheit
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5-10 Jahre Zinsbindung
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4-35 Jahre Kreditlaufzeit
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1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Merkblatt - KfW 300 Wohneigentum für Familien
KfW 308 Jung Kauft Alt
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder eine bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, das bzw. die nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird.
Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
Wer wird gefördert?
Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Bedingungen erfüllen:
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Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst (mindestens 50 % Miteigentumsquote).
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Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
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Das erworbene Haus oder die erworbene Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
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Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wie wird gefördert?
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Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000€
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7-20 Jahre Zinsbindung
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7-35 Jahre Kreditlaufzeit
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1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Merkblatt - KfW 308 Jung Kauft Alt
KfW 458 Heizungsförderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Wer wird gefördert?
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Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohnsitz) oder von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
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Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind
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Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
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Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Wie wird gefördert?
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Mit einem Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Kosten (max. 30.000€)
Merkblatt - KfW 458 Heizungsförderung
KfW 358,359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
Was wird gefördert?
Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt, gefördert.
Wer wird gefördert?
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natürliche Personen (Privatpersonen)
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Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
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Gesellschaften bürgerlichen Rechts
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Einzelunternehmen
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freiberuflich Tätige
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Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
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gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
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Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
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sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren
Wie wird gefördert?
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Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 120.000€.
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5-10 Jahre Zinsbindung
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4-35 Jahre Kreditlaufzeit
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1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Merkblatt - KfW 358,359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
BEG Einzelmaßnahmen
Maßnahmen an der Gebäudehülle:
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15 % Förderung
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Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
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Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
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Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich
Anlagentechnik (außer Heizung):
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15 % Förderung
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Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto
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Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
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Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude
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Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
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Mindestens 10 % bis maximal 40 % Förderung
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Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto
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Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
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Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude
Heizungsoptimierung:
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15 % Förderung
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Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
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Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste:
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50 % von maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern
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Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten; insgesamt maximal 20.000 Euro
Regionale Förderbanken
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Eigene Fördermittel der einzelnen Länder
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Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
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